Direktversicherung: Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung geleistet werden. Diese Form ist besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen beliebt.
Pensionskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Sie unterliegt der Versicherungsaufsicht und bietet eine kollektive Altersvorsorge.
Pensionsfonds: Diese haben größere Freiheiten bei der Kapitalanlage und können einen höheren Aktienanteil halten, was potenziell höhere Renditen ermöglicht, aber auch mit höheren Risiken verbunden ist.
Direktzusage (Pensionszusage): Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer im Ruhestand eine bestimmte Leistung zu zahlen. Hierfür bildet er Rückstellungen in der Bilanz. Die Auszahlung erfolgt direkt aus dem Betriebsvermögen.
Unterstützungskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die außerhalb der Bilanz des Unternehmens agiert. Sie bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten, ist jedoch oft komplexer in der Verwaltung.
Sozialpartnermodell: Eine tarifvertraglich geregelte betriebliche Altersvorsorge ohne Arbeitgeberhaftung. Das SPM existiert seit 2018 in Deutschland und kann nur von tarifgebundenen Unternehmen genutzt werden.