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News-Archiv | Artikel vom 19.06.2024

Kostenschock beim Zahnarzt vermeiden

Kaum jemand geht gern zum Zahnarzt. Erst recht nicht, wenn es bereits schmerzt und eine intensivere Behandlung zu erwarten ist. Diese Sorgen erstrecken sich aber auch auf die drohenden Kosten. Wer als gesetzlich Versicherter eine Zahnversorgung bevorzugt, die nicht nur der Grundversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) entspricht, wird zum Selbstzahler. Denn eine Zahnbehandlung wird durch die Kassen nur übernommen, wenn beispielsweise im Seitenzahnbereich eine Amalgamfüllung akzeptiert wird. Wer eine hochwertigere Versorgung möchte, muss sie selbst zahlen.

Die GKVen zahlen nur feste Zuschüsse. Beim Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Prothesen) sind es 60 Prozent der Regelversorgung. Können fünf Jahre Vorsorge über das Bonusheft nachgewiesen werden, steigt der Satz auf 70 Prozent, bei zehn Jahren oder mehr werden es 75 Prozent. Es bleibt also immer ein Eigenanteil von mindestens 25 Prozent (Härtefälle bilden die Ausnahme). So können bei teuren Inlays, Implantaten oder hochwertigen Zahnfüllungen schnell hohe Kosten entstehen.

Teure Kieferorthopädie
Ist der Kiefer betroffen, wird es teuer. Jedes zweite Kind trägt in Deutschland bereits eine Zahnspange. Diese zahlt die GKV aber nur bis zum 18. Lebensjahr und wenn sie als „medizinisch notwendig“ eingestuft wurde. Für die Festlegung dafür dienen dem Kieferorthopäden die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Wird KIG 1 oder 2 festgestellt, gilt die Fehlstellung als „rein ästhetisch“ und wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Dabei ließe sich diese Fehlstellung, gerade in jungen Jahren, leichter korrigieren und so größeren Fehlstellungen im Erwachsenenalter vorbeugen.

Auch moderne Brackets, Lingualspangen oder hochwertigere Materialien, die die Behandlungsdauer verkürzen können und schöner aussehen als das „Kassenmodell“, erfordern die eigene Kostenübernahme.

Was bei einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung zu beachten ist

  • Wartezeiten?
    Einige Tarife sehen zunächst eine Wartezeit nach Abschluss des Vertrages vor, bevor sie z.B. für Zahnersatz leisten.
  • Eigenanteil?
    Es ist zu prüfen, ob und wie hoch ein verbleibender Eigenanteil für Zahnersatz im Tarif definiert ist.
  • Anstehende Behandlungen?
    Hat der Zahnarzt bereits einen Schaden am Zahn festgestellt und zu einer Behandlung geraten, leistet eine Zusatzversicherung in der Regel nicht. Es ist also ratsam, den Schutz frühzeitig abzuschließen, bevor Probleme auftreten.
  • Summenbegrenzung?
    In den ersten Versicherungsjahren können Leistungen für bestimmte Bereiche begrenzt sein.
  • Risikozuschläge?
    Einige Tarife erheben einen Risikozuschlag, wenn bereits Zähne fehlen. Sind es zu viele, ist ein Schutz oft nicht mehr möglich.
  • Leistungen bis oder über GOZ?
    Es gibt Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen, die auch über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hinaus leisten.

Bei der Zahnversorgung über dem Regelsatz werden gesetzlich Versicherte immer zum Selbstzahler. Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen entlasten das Haushaltsbudget bei größeren Eingriffen und ermöglichen auch aufwendigere Therapien und hochwertigen Zahnersatz. Zudem übernehmen sie auch Leistungen wie Bleaching, professionelle Zahnreinigung und die Angst- und Schmerzausschaltung, zum Beispiel durch Lachgas (auch bei Kindern).




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